LEIDER MUSSTE DIE HEUTIGE VERANSTALTUNG KURZFRISTIG ABGESAGT WERDEN!
Ein Ersatztermin wird zeitnah bekannt gegeben!
25. November 2021, 19:00 Uhr, Einlass: 18:30 Uhr
Eine Teilnahme ist nur mit verbindlicher Voranmeldung bei Sarah.Wolfer@gifhorn.de oder telefonisch unter 05371/82-388 möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Am Abend des 25.11.2021 sind Interessierte – Männer wie Frauen – um 19.00 Uhr zu Film und Diskussionsrunde in das FBZ Grille, Ludwig-Jahn-Str. 12, 38518 Gifhorn eingeladen.
In dem beeindruckenden Film „Hinter den Türen“ schildern zwei betroffene Frauen und ein betroffener Mann ihre Erfahrungen als Opfer von häuslicher Gewalt in Form von verbaler, emotionaler, psychischer, finanzieller und körperlicher Nötigung.
Im Anschluss an den Film kommen wir ins Gespräch mit Vertreter/-innen der Polizeiinspektion Gifhorn, der Biss-Beratungsstelle, des Frauenhauses, der Täterberatung Wolfsburg-Gifhorn-Helmstedt, der Sexualtherapeutin Verina Sprenger und Richterin Melanie Kieler, Amtsgericht Gifhorn.
Sie gehen der Frage nach, welche Folgen der Corona- Pandemie für den Bereich der häuslichen Gewalt im Landkreis Gifhorn sichtbar geworden sind.

Für den Besuch dieses Abends gelten folgende Regelungen:
Wir passen uns den aktuellen Empfehlungen und Regeln des Landes an und hoffen auf Ihr Verständnis! Wir haben begrenzte Besucherkapazitäten, eine regulierte Einlasskontrolle und ein sicheres Hygienekonzept. Bitte kommen Sie nur gesund zu unserer Veranstaltung.
- Durchführung der Veranstaltungen nach dem 2G-Modell (Geimpft oder Genesen- Nachweispflicht!)
- Es ist notwendig, dass wir die Besucherdaten unserer Gäste protokollieren. Wir erheben die Daten aller Gäste und speichern diese im Rahmen der Coronaauflagen, um eine Rückverfolgung im Falle einer Infektion zu ermöglichen. (Wir nutzen die LUCA- und Corona App für den Check-In/ Besucherliste)
- Keine Garderobe. Nehmen Sie Ihre Jacken und Mäntel bitte mit an Ihren Platz.
- Frischluftzufuhr durch die hauseigene Lüftungsanlage
- Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist beim Betreten und Verlassen sowie bei Bewegungen innerhalb des Gebäudes verpflichtend, an ihrem Sitzplatz können sie die Mund-Nase-Bedeckung abnehmen.